SuissePliage · Vertragsinformationen

Allgemeine
Verkaufsbedingungen

Bedingungen für Bestellungen von gekanteten Blechteilen, insbesondere Massanfertigungen, über suissepliage.ch.

Artikel 01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln Bestellungen zwischen dem im Impressum von suissepliage.ch bezeichneten Verkäufer (der «Verkäufer») und jeder bestellenden natürlichen oder juristischen Person (der «Kunde»).

Mit jeder Bestellung akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestätigung geltenden Bedingungen.

Artikel 02

Produkte und Massanfertigung

SuissePliage bietet gekantete Blechteile, Baublechner-Elemente, Metallverkleidungen für Fassade oder Dach sowie Teile nach den vom Kunden angegebenen Massen an.

Produkte nach gewählten Massen, Werkstoffen, Dicken oder Oberflächen sind individuell gefertigte Produkte.

Artikel 03

Bestellung und Verantwortung für Masse

Die Bestellung wird nach Bestätigung des Warenkorbs, Annahme dieser Bedingungen und Bestätigung der Zahlung gemäss der gewählten Zahlungsart verbindlich.

Masse & Winkel Material & Dicke Menge & Oberfläche

Der Kunde ist für seine Eingaben verantwortlich. Ohne ausdrücklich vereinbarte Planungsleistung umfasst die Bestellung keine Konstruktions- oder Bemessungsprüfung.

Artikel 04

Stornierung und personalisierte Produkte

Ein massgefertigtes oder individuell konfiguriertes Produkt kann nach Bestätigung der Bestellung nicht wegen einer Meinungsänderung des Kunden storniert, zurückgegeben oder erstattet werden.

Wichtiger Vorbehalt: Rechte bei mangelhaften oder nicht vertragsgemässen Produkten sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Artikel 05

Fertigungstoleranzen

Mass Richttoleranz
Längen ± 2 mm
Abwicklungen ± 2 mm
Biegewinkel ± 1°

Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen sowie geringfügige Farbunterschiede zwischen Beschichtungsserien stellen für sich allein keine Nichtkonformität dar.

Artikel 06

Preise

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angezeigt. Soweit in der Bestellung nicht anders angegeben, schliessen sie Montage, Planung, nicht aufgeführtes Zubehör und besondere Lieferleistungen aus.

Massgebend ist der bei Bestellbestätigung angezeigte und akzeptierte Preis.

Artikel 07

Zahlung und Fertigungsbeginn

Die Zahlung ist bei Bestellung fällig. Angezeigte Zahlarten können Bankkarte, Banküberweisung und PayPal umfassen; verfügbar sind die im Zahlungsschritt angezeigten Optionen.

Die Fertigung eines individuellen Teils beginnt erst nach Zahlungsbestätigung.

Artikel 08

Fristen

Soweit keine ausdrückliche schriftliche Zusage vereinbart ist, sind angegebene Fristen Schätzwerte. Verzögerungen können aus Fertigung oder Transport entstehen. Zwingende Rechte und Rechtsbehelfe nach anwendbarem Recht bleiben vorbehalten.

Artikel 09

Lieferung und Transportschäden

Geliefert wird an die vom Kunden angegebene Adresse. Paket und Ware sind bei Erhalt zu prüfen.

Bei sichtbaren Transportschäden soll der Kunde Vorbehalte beim Transporteur vermerken, Fotos aufbewahren und SuissePliage möglichst rasch, idealerweise innerhalb von 48 Stunden, kontaktieren. Rechte bei nachgewiesenem Mangel oder Nichtkonformität werden dadurch nicht beseitigt.

Artikel 10

Montage und Haftung

Der Verkäufer liefert die bestellten Metallteile. Ohne gesonderte Vereinbarung erbringt er keine Planung, Bemessung oder Montage des Bauwerks.

Eignung, Befestigung, Dichtheit und Sicherheit der Montage sind vom Kunden oder Monteur zu prüfen, soweit nach anwendbarem Recht zulässig.

Artikel 11

Mängel, Nichtkonformität und Reklamation

Ein mangelhaftes oder nicht bestellungsgemässes Produkt kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt nach vorheriger Kontaktaufnahme unter info@suissepliage.ch zur Rückgabe angemeldet werden.

Möglicher Mangel

Fertigungsfehler oder wesentliche Abweichung von der bestätigten Bestellung.

Allein nicht ausreichend

Abweichung innerhalb der Toleranz, geringe Farbabweichung oder leichte Spur ohne Einfluss auf Konformität oder Nutzung.

Eine Bearbeitung oder Montage, die den Mangel verursacht oder dessen Prüfung verhindert, kann die Bearbeitung einer Reklamation beschränken.

Artikel 12

Gewährleistung und Abhilfe

Wird ein Mangel oder eine Nichtkonformität anerkannt, kann der Verkäufer Ersatz oder eine mit dem Kunden vereinbarte Lösung anbieten. Indirekte Kosten, Montage, Demontage, Baustillstand oder Betriebsausfall sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Artikel 13

Höhere Gewalt und Hindernisse

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb angemessener Kontrolle, einschliesslich Lieferunterbruch, Transportstörung, Feuer, Streik oder Naturkatastrophe, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.

Artikel 14

Geistiges Eigentum

Inhalte, Visualisierungen, Pläne, Konfiguratoren, Dateien und Rechentools der Website bleiben geschützt und stehen ihren jeweiligen Rechtsinhabern zu. Jede unbefugte Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist untersagt.

Artikel 15

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Vorbehaltlich zwingender Gerichtsstandsregeln und anwendbarer Schutzbestimmungen liegt der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers.

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SuissePliage · Bedingungen

Allgemeine
Verkaufsbedingungen

Bestellungen von Blechteilen und Massanfertigungen.

ARTIKEL 01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Bestellungen zwischen dem im Impressum von suissepliage.ch bezeichneten Verkäufer und dem Kunden. Jede Bestellung bedeutet Annahme der bei Bestätigung geltenden Bedingungen.

ARTIKEL 02

Massanfertigung

Produkte umfassen gekantete Bleche, Baublechner- und Verkleidungsteile nach Kundenmassen. Konfigurierte Produkte sind individuell gefertigt.

ARTIKEL 03

Bestellung und Masse

Verbindlich nach Warenkorbbestätigung, Annahme der Bedingungen und Zahlungsbestätigung. Der Kunde verantwortet Masse, Winkel, Menge, Material, Dicke und Oberfläche. Keine technische Prüfung ohne ausdrückliche Vereinbarung.

ARTIKEL 04

Stornierung

Ein individuelles Produkt kann nach Bestätigung nicht wegen Meinungsänderung storniert, zurückgegeben oder erstattet werden.

Vorbehalt: Rechte bei Mangel oder Nichtkonformität und zwingende Rechte bleiben bestehen.

ARTIKEL 05

Toleranzen

Längen / Abwicklungen ± 2 mm
Biegewinkel ± 1°

Toleranzabweichungen oder geringe Farbabweichungen genügen allein nicht für eine Nichtkonformität.

ARTIKEL 06

Preise

Preise in CHF; ohne abweichende Angabe exklusive Montage, Planung, nicht angegebenes Zubehör und besondere Lieferung. Es gilt der bei Bestätigung akzeptierte Preis.

ARTIKEL 07

Zahlung

Zahlung bei Bestellung fällig. Bankkarte, Überweisung und PayPal können angeboten werden; die Zahlungsseite ist massgebend. Individuelle Fertigung beginnt nach Zahlungsbestätigung.

ARTIKEL 08

Fristen

Ohne schriftliche Zusage sind Fristen Schätzwerte. Zwingende Rechte und Rechtsbehelfe bei Verzögerung bleiben vorbehalten.

ARTIKEL 09

Lieferung

Ware bei Erhalt prüfen. Bei sichtbarem Transportschaden: Vorbehalt, Fotos und rasche Mitteilung, idealerweise innert 48 Stunden. Rechte bei nachgewiesenem Mangel oder Nichtkonformität bleiben bestehen.

ARTIKEL 10

Montage

Ohne gesonderte Vereinbarung erbringt der Verkäufer keine Planung, Bemessung oder Montage. Eignung, Befestigung, Dichtheit und Sicherheit obliegen Kunde oder Monteur, soweit gesetzlich zulässig.

ARTIKEL 11

Reklamationen

Mangelhaftes oder nicht vertragsgemässes Produkt: Rückgabeanfrage innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und nach Kontakt an info@suissepliage.ch.

Eine den Mangel verursachende oder die Prüfung hindernde Bearbeitung oder Montage kann eine Reklamation beschränken.

ARTIKEL 12

Gewährleistung

Bei anerkanntem Mangel kann Ersatz oder eine vereinbarte Lösung angeboten werden. Indirekte, Montage-, Demontage- oder Stillstandskosten sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

ARTIKEL 13

Höhere Gewalt

Keine Haftung für Ereignisse ausserhalb angemessener Kontrolle, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.

ARTIKEL 14

Geistiges Eigentum

Inhalte, Pläne, Konfiguratoren und Tools sind geschützt und gehören ihren Rechtsinhabern. Unbefugte kommerzielle Nutzung ist untersagt.

ARTIKEL 15

Anwendbares Recht

Schweizer Recht gilt. Unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände und Schutzrechte liegt der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers.

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